Schulordnung der Regenbogenschule
– Primarstufe –
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigten, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!
Um für alle ein gutes Miteinander an unserer Schule zu ermöglichen, ist es notwendig folgende Regeln zu beachten:
Regel | Maßnahmen/Konsequenzen |
Erziehungsberechtigte und Schule stehen in einem engen und regelmäßigen Austausch miteinander: • Abmeldung vom Unterricht/beim Taxiunternehmen im Krankheitsfall. |
schriftliche/telefonische Absprachen persönliches Gespräch |
Wir achten aufeinander und gehen rücksichtsvoll miteinander um: • auf dem Schulhof und im Schulgebäude. • auf dem Schulweg und im Taxibus. • bei Unterrichtsgängen. |
1. Ermahnung und Einbezug in das Verstärkersystem 2. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten 3. Taxiverbot 4. Ausschluss von Schulveranstaltungen |
Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um. | 1. Ermahnung und Einbezug in das Verstärkersystem 2. Wiedergutmachung 3. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten 4. Teilkonferenz |
Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung: • im Schulgebäude. • auf den Toiletten. • auf dem Schulhof. |
1. Ermahnung und Einbezug in das Verstärkersystem 2. Wiedergutmachung/individuelle Dienste und Maßnahmen 3. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten |
Wir beschädigen Schulgebäude und Einrichtungsgegenstände nicht. | 1. Wiedergutmachung 2. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten 3. ggf. Schadenersatz 4. ggf. Klassenkonferenz |
Wir bringen Spielzeuge nur nach vorheriger Absprache mit in die Schule (Ausnahme: vorherige Absprachen z.B. zur Nutzung im Taxibus). Die Schule haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung. | 1. Ermahnung und Einbezug in das Verstärkersystem 2. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten 3. Rückgabe nur an die Erziehungsberechtigten |
Im Rahmen der Förderung einer gesunden Ernährung dürfen weder Cola, Eistee, Energydrinks noch andere koffeinhaltige Getränke mit in die Schule gebracht werden. | 1. Abnahme der betreffenden Getränke und Rückgabe nach Schulschluss. 2. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten. |
Zur Verhinderung von Missbrauch, Beschädigung und Diebstahl werden elektronische Geräte vor Unterrichtsbeginn eingeschlossen und nach dem Schulschluss wieder ausgegeben. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht absolutes Benutzungsverbot. | Bei Nichtbeachtung wird das elektronische Gerät der Schulleitung ausgehändigt. Die Rückgabe erfolgt ausschließlich an die Erziehungsberechtigten. |
Wir achten auf Körperhygiene und kleiden uns in der Schule angemessen. Deshalb kommen wir nicht in Jogginghosen oder -anzügen in die Schule. Im Unterricht nehmen wir Kopfbedeckungen, wie z.B. Baseball-Caps ab. Wir möchten nicht, dass in der Schule Kleidung getragen wird, die sexuell provozierend wirkt (z.B. zu kurze Röcke, zu tiefe Ausschnitte, bauchfreie Oberteile). Unsere Kleidung darf keine beleidigenden, verletzenden, provozierenden und/oder rassistischen Aufschriften und Symbole enthalten. |
1. Ausschluss vom Unterricht, 2. Rückkehr nach erfolgter Körperpflege bzw. mit angemessener Kleidung. 3. Ggfs. kommt es zu einer Anzeige bei Rassismus. |
Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot |
1. Ermahnung und Einbezug in das Verstärkersystem 2. Mitteilung an die Erziehungsberechtigten 3. Maßnahmen nach dem Nichtraucherschutzgesetz 4. ggf. Strafanzeige |
Unna: Wir halten uns im Umgang mit dem Schulhund an die vereinbarten Regeln (siehe Anhang). |
siehe Anhang |
Regel |
Maßnahmen/ Konsequenzen |
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Regel |
Maßnahmen/ Konsequenzen |
Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen. Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten. allgemeine Klassenregeln: · Wir sind leise. · Wir hören gut zu. · Wir melden uns. · Wir bleiben an unserem Platz. · Wir sind freundlich. |
1. Ermahnung und Einbezug in das Verstärkersystem 2. individuelle Maßnahmen: § Auszeit § Nacharbeiten der Versäumnisse § Schriftliche Regelreflexion § Pausenverbot § Spielverbot § Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten 3. Teilkonferenz |
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Wir bleiben während der Pausen auf dem Schulgelände. Die Lehrer bestimmen den Pausenanfang und deren Ende. |
1. Ermahnung und Einbezug in das Verstärkersystem 2. individuelle Maßnahmen: § Auszeit § Spielverbot bezogen auf bestimmte Spielgeräte oder bestimmte Spielgegenstände § Schriftliche Regelreflexion § Pausenverbot § Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten 3. Teilkonferenz |
Die Lehrkraft bestimmt Unterrichtsbeginn und -ende. |
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Wir nutzen die Pause zur Erholung und als Spielzeit. Kampfspiele, Schlagen, Treten, das Spielen mit Stöcken, Klettern auf Bäume, Werfen mit Sand etc. und das bewusste Wegschießen des Balles sind verboten |
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Die Frühstückszeiten werden von den Lehrkräften individuell festgelegt. · Wir nehmen unser Frühstück nicht mit auf den Schulhof (Ausnahme: Lehrkräfte). |
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Lünen: Wir fahren nicht mit dem Roller über das Fußballfeld. |
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Toilettengänge sind möglichst in Pausenzeiten zu erledigen. |
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Unna: Wir gehen nicht in die Nähe des Teiches und jagen keine Enten. |
Unterschrift der Schülerin/des Schülers Unterschrift der Erziehungsberechtigen Unterschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters